Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Abstandsflächen von Windenergieanlagen (WEAs), und wie werden diese in verschiedenen Regionen oder aufgrund spezifischer lokaler Bedingungen festgelegt?

Der RVNS hat einen Vorsorgeabstand von 750 m zu Wohngebäuden angesetzt. Im inzwischen außer Kraft gesetzten Windenergieerlass BW werden 700 m zu Wohnbebauung empfohlen. Die FA Windenergie hat eine Übersicht zu Abständen zusammengestellt (Stand 03/2023).