Werden die WEA mit bedarfsgerechter Nachkennzeichnung (Leuchtfeuer für den Flugverkehr) ausgestattet?

Die sogenannte bedarfsgerechte Nachkennzeichnung soll ab 01.01.2025 für alle neuen WEA zur Ausstattungspflicht werden. Die Frist wurde aber schon einmal verlängert.

Bis zur Inbetriebnahme eines möglichen Windparks Birkenfeld ist von einer Ausstattungspflicht und damit nahezu keinen Lichtemissionen durch die Befeuerung der WEA auszugehen.