Kirstin Kauselmann
Vorzimmer Hauptamt, allgemeine Verwaltung
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Leitung Haupt- und Personalamt
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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen oder Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter am Strafverfahren teilnehmen.
Das deutsche Strafverfahrensrecht bezeichnet sie als "Schöffen" oder "Schöffinnen".
Werden Sie als Schöffin oder Schöffe ausgewählt, sind Sie verpflichtet, das Amt anzunehmen.
Ausnahmen sind möglich.
Schöffinnen und Schöffen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Damit ergänzen Sie die juristische Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung auch die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung. Sie sind bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet.
Schöffinnen und Schöffen wirken an der Rechtsprechung folgendermaßen mit:
In Strafsachen gegen Jugendliche wirken bei den Schöffengerichten und Strafkammern sogenannte Jugendschöffinnen und Jugendschöffen mit.
Das Schöffenamt kann auf unterschiedliche Weise ausgeübt werden: