Christine Schwab
Einwohnermeldeamt
Telefon:
07231 488622
E-Mail schreiben
Einwohnermeldeamt
Telefon:
07231 488622
E-Mail schreiben
Einwohnermeldeamt
Telefon:
07231 488623
E-Mail schreiben
Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie