Steuern & Gebühren

Übersicht der Steuern & Gebühren, die durch die Gemeinde Birkenfeld erhoben werden. Satzungen und Gebührenordnungen finden Sie im Bereich Ortsrecht auf unserer Internetseite.

Steuern

  • Gewerbesteuerhebesatz 330 v.H.
  • Grundsteuer A 300 v.H.
  • Grundsteuer B 280 v.H.

Trinkwassertarif

gültig ab 1. Januar 2024

Der Tarif für die Trinkwasserversorgung setzt sich aus einem Grund- und einem Verbrauchspreis zusammen. Der Grundpreis wird für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen (u. a. Wasserwerke, Pumpwerke, Rohrleitungen) und für das Vorhalten der Messeinrichtung erhoben. 

Der Grundpreis wird tageweise berechnet und richtet sich nach der Größe des eingebauten Hauptzählers (Q3 2,5 - 100) und nach der jährlich darüber genutzten Wassermenge.

Dabei gilt: je größer der Zähler, desto höher der Grundpreis. 

Neue Bezeichnung Zählergröße Q3  (Alte Bezeichnung QN) / Zählergebühr netto

  • Zählergröße 2,5 (1,5): Jahresgebühr 7,00 € pro Monat
  • Zählergröße 4 (2,5): Jahresgebühr 7,00 € pro Monat
  • Zählergröße 10 (6): Jahresgebühr 9,10 € pro Monat
  • Zählergröße 16 (10): Jahresgebühr 13,30 € pro Monat
  • Zählergröße 25 (15): Jahresgebühr 37,80 € pro Monat
  • Zählergröße 63 (40): Jahresgebühr 110,00 € pro Monat
  • Zählergröße 100 (60): Jahresgebühr 850,00 € pro Monat

Der Mengenpreis berechnet sich nach der genutzten Trinkwassermenge pro Kubikmeter (1 Kubikmeter entspricht 1.000 Liter).

Unser Mengenpreis beträgt netto 2,25 Euro pro Kubikmeter.

Entwässerungstarif

gültig ab 1. Januar 2023

Die Entwässerungstarife umfassen die Entgelte für die Entsorgung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser).

2.1. Schmutzwasser

Für die Schmutzwasserentsorgung berechnen wir einen Mengenpreis. 

Unser Mengenpreis beträgt 2,360 Euro* pro Kubikmeter.

2.2. Niederschlagswasserentgelt

Das Niederschlagswasserentgelt beträgt 0,85 Euro* pro Quadratmeter (m2) entwässerte Grundfläche und Jahr. 

Das Entgelt wird nach der bebauten und befestigten Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

*Der Wassertarif unterliegt der Umsatzsteuer nach dem geminderten Satz von 7 Prozent. Beim Schmutzwassertarif fällt keine Umsatzsteuer an.